Schutzkonzept

SCHUTZKONZEPTION

des
Wald- und Naturkindergartens
„Bürgerwaldkinder“

Als Träger der Kinder- und Jugendarbeit von Kindertagesstätten, tritt die Lombardi & Becker GbR entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und Zugriff auf Kinder und Jugendliche für Täter und Täterinnen in den eigenen Reihen zu verhindern.

Eine klare Positionierung zum Kinder-und Jugendschutz, ein Klima von Auseinandersetzung, Transparenz und Sensibilisierung sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlauben sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.

Die Lombardi & Becker GbR als Betreiber und Träger des Wald- und Naturkindergartens „Bürgerwaldkinder“ ist bemüht und verpflichtet die Menschen- und Kinderrechte aller mit uns verbundenen Kinder und Erwachsenen einzuhalten und deren Umsetzung zu überwachen. 

Als Ansprechpartner stehen wir ihnen als Träger gerne zur Verfügung:

Melanie Lombardi: 0175-7271394
Ulrich Becker: 0171-6426456

E-Mail: info@buergerwaldkinder.de

Das Schutzkonzept ist hier auf unserer Homepage hinterlegt, sowie in Papierform über das Team erhältlich.

INHALT

  1. Einleitung und Leitbild 
  2. Selbstverpflichtung und Verhaltenskodex
  3. Schutzauftrag nach dem Gesetz
  4. Risikoanalyse
    1. Struktur Gruppe in der Einrichtung
    2. Nähe und Distanz
    3. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse 
    4. Räumliche Gegebenheiten
    5. Gefahrensituationen
  5. Umsetzung des Schutzauftrags
    1. Persönliche Eignung
    2. Unser Selbstverständnis
    3. Erweitertes Führungszeugnis
    4. Prävention / Maßnahmen zur Stärkung von Kindern
  6. Beschwerdemanagement
  7. Im Falle eines pädagogischen Fehlverhaltens
  8. Qualitätsmanagement
  9. Handlungsschritte und Schemata im Falle von Grenzüberschreitungen der Mitarbeiter*innen
  10. Handlungsschritte und Schemata im Falle von möglicher Kindeswohlgefährdung

1. Leitbild

Wir schützen Kinder und die uns allen anvertrauten Personen, indem wir das Kindeswohl in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Unser Auftrag ist es, den Lern- und Lebensraum von Kindern sicher zu gestalten. Das gelebte Miteinander basiert auf Autonomie und Partizipation jedes einzelnen Kindes und der Interessen der Gesamtgruppe. Das pädagogische Personal und alle bei uns tätigen Mitarbeiter*innen leben den respektvollen Umgang im alltäglichen Leben vor. Jede Form von Gewalt lehnen wir ab und schreiten ein. Jegliche Form von Gewaltanwendungen ist ein Machtmissbrauch. Nach unserem Selbstverständnis ist es unsere Aufgabe, das körperliche, geistige und seelische Wohl aller Kinder und den uns allen anvertrauten Personen zu schützen. 

Kinder sind jedoch keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Schutz- und Förderrechte, die in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert sind.

Diese fordert: 

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung
  • das Recht auf gute Versorgung
  • das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit
  • das Recht auf Mitbestimmung

Mit einer Atmosphäre der Achtsamkeit wollen wir Übergriffe verhindern und Angebote anbieten, bei denen sich Kinder geschützt und wohlfühlen um sich bestmöglich entwickeln zu können. Alle Mitarbeiter*innen werden im Umgang mit dem Kinderschutzkonzept geschult. Der Träger und sein Team stellen sicher, dass die Einrichtung bei einem Gefährdungsrisiko versucht den Sachverhalt aufzuklären, um die seelische und körperliche Unversehrtheit von anvertrauten Kindern zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen einleitet. Die beteiligten Fachkräfte sind hierbei mitverantwortlich für die Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfeprozesses. Ein vertrauensvoller und offener Umgang zwischen Kindern, Eltern, Teammitgliedern und Träger, ist ein wichtiger Baustein unserer pädagogischen Arbeit.

Beobachtung, Dokumentation und die Installation von angemessenen Maßnahmen und Verfahrensabläufen ist das Fundament unserer Arbeit.

2. Selbstverpflichtung und Verhaltenskodex

Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich, das Schutzkonzept im Kindergartenalltag umzusetzen und die Kinder vor Verletzungen ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Unversehrtheit zu schützen.

Unser Handeln richtet sich nach folgendem Verhaltenskodex: Körperkontakt und körperliche Berührungen sind unabdingbarer Teil unserer pädagogischen Arbeit und somit unverzichtbar. 

Wir achten sehr genau auf die Bedürfnisse der Kinder und gehen darauf ein. Das beinhaltet, dass wir dem Kind, Halt, Geborgenheit und/oder Trost geben, wenn es das braucht. Dazu gehört es für uns auch, dass ein Kind auf dem Schoß sitzen darf, in den Arm genommen oder berührt werden darf/muss. Ebenso gehört dazu aber auch, das Bedürfnis nach Abstand und Rückzug des Kindes zu achten. 

Dabei respektieren wir die Bedürfnisse des Kindes, fördern und akzeptieren das Recht, nein zu sagen. Für Körperkontakt braucht es immer das Einverständnis und eine Freiwilligkeit von beiden Seiten, der des Kindes und der Bezugsperson. Es ist auch darauf zu achten, dass dieser Kodex unter den Kindern eingehalten wird.

Wir sprechen höflich und respektvoll miteinander und achten auf den Umgangston vom Kind zum Kind, vom Erwachsenen zum Kind und vom Erwachsenen zum Erwachsenen. Die Gesprächs- und Umgangsregeln werden immer wieder, je nach Bedarf, mit den Kindern besprochen und die Meinungen und Bedürfnisse der Kinder fließen dabei in diese Regeln ein.

Klare Aussagen, die die Kinder gut verstehen können und Ich-Botschaften sind uns als Team wichtig, besonders in Konfliktsituationen.

Wir legen Wert darauf, dem Kind zu vermitteln, dass es um sein Verhalten geht, nicht um die Person an sich.

Die Kinder dürfen jederzeit ihre Meinung sagen, Ideen und Kritik einbringen. Wir hören die Kinder im Kindergartenalltag und in Gesprächskreisen an und nehmen ernst, was sie sagen.

3. Der gesetzliche Schutzauftrag

  • § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 8b SGB VIII fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • § 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
  • § 47 SGB VIII Meldepflicht
  • § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
  • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

4. Risikoanalyse

4.1 Struktur der Gruppe in der Einrichtung

Es gibt in der Einrichtung eine Gruppe mit höchstens 19 Kindern im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt. In Ausnahmefällen werden nach Absprache auch Kinder unter 3 Jahren – mindestens jedoch 2,6 Jahre aufgenommen.

Die Gruppe wird von mindestens 1 Erzieher*innen und 1 Kinderpfleger*in betreut. Zusätzlich sind evtl. auch noch Praktikant*innen an der Betreuung beteiligt. Unterstützung erhalten wir zusätzlich durch einen sozialpädagogischen Fachdienst.

Die Betreuung der Kinder findet von 7:45 Uhr bis höchstens 14:00 Uhr statt.

4.2 Nähe und Distanz

Die vom Kind selbstgewählte körperliche Nähe ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes. Gemeinsam mit den Kindern achten wir darauf, dass die persönliche Intimsphäre respektiert wird. Bei Toilettengängen (wenn noch nötig evtl. auch Wickeln) ist es uns sehr wichtig, dass die Kinder entscheiden, von welcher festangestellten Bezugsperson sie sich wickeln, oder bei Toilettengängen assistieren lassen. Die Toilettengänge finden jeweils im 1:1 Setting im Wald/Toilettenhaus statt. Die Transparenz erfordert es deshalb, dass sich die in dieser Situation betreuende Fachkraft bei den Kolleg*innen ab und anmeldet.

Bei den stattfindenden Teamsitzungen findet ein regelmäßiger Austausch über den angemessenen Umgang von Nähe und Distanz nach den Vorgaben der anerkannten Präventionsstellen, z.B. „ZARTBITTER“ statt.

4.3 Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

Aufgrund von Altersunterschieden zwischen Erwachsenen und Kindern, der sozialen Position der Beteiligten, sowie der geschlechtlichen Ausrichtung sind Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse vorhanden. Im alltäglichen Miteinander entstehen besondere Vertrauensverhältnisse zwischen Teammitgliedern und Kindern. Wir sind uns über die Verletzbarkeit und der Gefahren von möglichen Grenzüberschreitungen bewusst. Wir vermeiden, dass diese Unterschiede ausgenutzt werden. Ein wichtiges Instrument dabei ist die offene Ansprache, die Aussprache und die kollegiale Beratung. Zusätzlich halten wir als Träger Personal zur Supervision vor, um dem Team auch Unterstützung von Außenstehenden zu ermöglichen.

Kinder aus dem U3-Bereich und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf stehen wegen ihres Alters und der persönlichen Entwicklung unter besonderem Schutz. Kollegialer Austausch, Beobachtung und Wahrnehmung von Mimik und Gestik im Dialog mit Bezugspersonen sind wichtige Instrumente für eine Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

4.4 Räumliche Gegebenheiten

Folgende Räumlichkeiten müssen als Risikoorte auf Grund der Lage oder Zugangs gesehen werden:

  • Waldbereich für Toilettengang
  • Trockentoilette
  • Jurte
  • Bauwagen

Das Waldgebiet bietet viel Raum für das freie Spiel mit teilweise schwer einsehbaren Spielecken durch das naturbelassene Umfeld. Der Aktionsraum der Kinder wird den personellen Kapazitäten so angepasst, dass die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.

Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten und der jahreszeitlichen Veränderung der Naturräume müssen die Risikoorte immer wieder neu deklariert und besprochen werden.

4.5 Gefahrensituationen

Durch die Gruppenzusammensetzung und die damit verbundenen Mischungen der Alters- und Geschlechtsstrukturen können Machtgefälle zwischen jüngeren und älteren Kindern und Mädchen und Buben entstehen. Diese Spielsituationen werden besonders im Hinblick dessen und die Fähigkeiten der einzelnen Kinder beobachtet und reflektiert. Wir greifen sofort ein, wenn sich Kinder unwohl fühlen und/oder um Hilfe bitten.

Bei Übernachtungen nehmen in der Regel alle pädagogischen Mitarbeiter*innen teil. Die Übernachtungssituationen werden so gestaltet, dass für die Kinder erkennbar ist, dass sich immer ein Teammitglied in direkter Nähe befindet und die Teammitglieder ebenfalls in  direktem Kontakt sind.

5. Umsetzung des Schutzauftrages

5.1 Persönliche Eignung

Unsere Haltung zu Kindern ist geprägt von:

  • Wertschätzung
  • Respekt
  • Recht auf Partizipation
  • Vertrauen

Uns ist bewusst, dass sich die Kinder in einem deutlichen Abhängigkeitsverhältnis zu uns als Erwachsene befinden. In der Arbeit ist uns unsere besondere Rolle als Vorbild, als Vertrauensperson und als Autoritätsperson bewusst. Unsere Machtposition nutzen wir nicht aus und missbrauchen sie nicht. Wir passen unsere Sprache und unsere Wortwahl unserer Rolle an. In keiner Form des Miteinanders verwenden wir eine sexualisierte und diffamierende Sprache. Wir dulden keine abfälligen Bemerkungen und Bloßstellungen, auch nicht unter den Kindern. Bei sprachlichen Grenzverletzungen werden wir unserer Rolle gerecht und schreiten konsequent ein. Wir nennen Kinder bei ihrem Namen, Spitznamen verwenden wir nur, wenn wir die Zustimmung der Kinder haben. Spiele, Methoden und Aktivitäten gestalten wir so, dass wir das individuelle Grenzempfinden der Kinder ernst nehmen und die Möglichkeit zum Ausstieg bzw. zur Nicht-Teilnahme anbieten. Diese Entscheidung der Kinder respektieren wir und kommentieren sie nicht abfällig.

Um die professionelle Arbeit zu gewährleisten nehmen wir Mitarbeiter*innen regelmäßig an sachorientierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Bei der personellen Besetzung sind uns eine wertschätzende Haltung in Bezug auf die Rechte der Kinder und eine dem Kindeswohl orientierte Sichtweise, Voraussetzung für ein langfristiges Arbeitsverhältnis. Eine fachliche und persönliche Eignung nach den Richtlinien unserer Konzeption und dem Verständnis unseres Kinderschutzkonzeptes ist ein sehr wichtiger Baustein bei unseren Einstellungs- und Mitarbeitergesprächen. Wir setzen eine übereinstimmende Sichtweise in den wesentlichen Aspekten voraus.

Wir geben dem Kinderschutz eine Stimme!

5.2 Unser Selbstverständnis

Wir Mitarbeiter*innen begleiten die uns anvertrauten Kinder und Personen nach bestem Wissen und Gewissen. Im Rahmen unserer Tätigkeit und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Aufgaben unterstützen wir familiäre Prozesse. Bei allen Aktivitäten pflegen wir einen achtsamen, respektvollen und wertschätzenden Umgang. Unsere Haltung ist stets am Kindeswohl orientiert.

5.3 Erweitertes Führungszeugis

Alle bei uns tätigen Personen müssen im 2-jährigen Turnus ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, dass sie nicht wegen einer sexualbezogenen Straftat verurteilt wurden und auch keine Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden sind. Die Mitarbeiter*innen gehen die Verpflichtung ein, vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Träger umgehend darüber Mitteilung zu machen. Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Einrichtung aufbewahrt. Die Regeln des gesetzlichen Datenschutzes werden beachtet.

5.4 Prävention / Maßnahmen zur Stärkung von Kindern

Eine wertschätzende und Grenzen des Individuums achtende Atmosphäre ist unser Fundament für die praktische Umsetzung eines gelebten Kinderschutzkonzeptes. Wir pflegen unter allen am Betreuungsprozess beteiligten einen partnerschaftlichen Umgang. Alle Kinder werden ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend in demokratische Mitbestimmungsprozesse einbezogen. Beteiligung zieht sich durch den gesamten Lebensalltag der Kinder. Morgenkreis und viele weitere Beteiligungsprojekte ermöglichen den Kindern die Partizipation. Zutrauen, Zumuten und Vertrauen sind wichtige Bausteine in unserem täglichen Miteinander. Maßnahmen und Projekte zur Stärkung des individuellen Selbstbewusstseins und des Wir-Gefühls der Kinder sind regelmäßiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Wir bieten den Kindern einen geschützten Rahmen, damit die Kinder ihre Sexualität entwicklungsentsprechend entfalten können (Regeln der anerkannten Präventionsstellen). Der Schutz der Intimsphäre hat bei uns in der Einrichtung einen sehr hohen Stellenwert. In offenen Spielbereichen spielen die Kinder in den Sommermonaten auch leicht bekleidet (Badehose/Windel). Wir achten darauf, dass die Toilettenbereiche nicht einsehbar sind. Wir stärken die Persönlichkeitsentwicklung, indem wir Kinder ernst nehmen. Wir bieten ihnen Möglichkeiten an, ihre Bedürfnisse und Gefühle zu erkennen und zu benennen. Kinder lernen ihre eigenen emotionalen und körperlichen Grenzen kennen und lernen so, auch die Grenzen anderer zu akzeptieren. Wir bestärken die Kinder darin, ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen wahrzunehmen und zu formulieren. Eine wertschätzende Haltung, die Instrumente der Mitbestimmung und das respektvolle Miteinander tragen zu einem guten Gelingen bei. Das Team steht jederzeit für Gespräche zur Verfügung und erarbeitet mögliche Verhaltensstrategien gemeinsam mit den Kindern. Wir leben einen achtsamen und respektvollen Umgang vor und begleiten sie altersgerecht und verständnisvoll. Wir fördern die Mitsprache und Mitbestimmung der Kinder und vermitteln Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten. Wir arbeiten präventiv und nehmen jedes Kind in seiner Verschiedenheit und Vielfalt an. Partizipation und Respekt vor der Individualität der Persönlichkeiten ist ein wichtiger Baustein unserer Arbeit.

6. Beschwerdemanagement

Beschwerdemanagement und Mitbestimmung ist ein Prozess, der immer wieder verändert und erweitert wird, wenn es die Situation erfordert.

Die Mitbestimmung der Kinder erfolgt über verschiedene alters- und entwicklungsentsprechende Möglichkeiten. Dies sind Einzelgespräche, Gespräche in Kleingruppen bis hin zu Gesamtplänen. Die Kinder können dabei ihre Anliegen und Beschwerden anbringen die dann durch die Mitarbeiter*innen dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sind Grundlage für Teamsitzungen, Sprechzeiten mit der Leitung und/oder dem Träger, Intervisionen und Supervisionen. Diese finden in geschützten Räumen statt. Wir regen die Kinder dazu an, ihre Wünsche in Form von Anträgen zu formulieren. Die Anträge der Kinderthemen haben in unseren regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen die höchste Priorität. Die Kinder erhalten eine zeitnahe Rückmeldung. Alle Anträge, Anliegen und Beschwerden der Kinder werden vom Fachpersonal diskutiert, dokumentiert und dem Träger

vorgelegt. Bei allen Anliegen, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten, leiten wir die entsprechenden Schritte nach Schema (siehe Seite …ff) ein. Wir arbeiten mit dem örtlichen Jugendamt und Beratungsstellen zusammen. Auch Elternabende und Entwicklungsgespräche dienen einem sicheren Rahmen, um Beschwerden zu äußern.

7. Im Falle eines pädagogischen Fehlverhaltens

Wir Mitarbeiter*innen legen einen großen Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation untereinander. Wir reflektieren unser Handeln und Verhalten in Teamsitzungen, Supervisionen und Mitarbeitergesprächen. Kollegiale Beratung ist ein wichtiges Instrument unserer pädagogischen Arbeit. Eine fehlerfreundliche und selbstkritisch reflektierende Haltung trägt zu unserer Qualitätssicherung in der Arbeit mit Kindern bei. Ein offener Dialog mit Fachberatung, Träger, Kollegen, Leitung und Elternsprecher verstehen wir als Hilfestellung, um uns selbst kritisch und wertschätzend zu betrachten. Wir sind Menschen und Pädagogen und nicht frei von Fehlern.

  • Wir Teammitglieder*innen gehen achtsam und respektvoll miteinander um. Wir fördern einen offenen und (selbst)kritischen Dialog.
  • Wir überprüfen unsere Standfestigkeit in Bezug auf unsere gelebte Haltung unseres Schutzkonzeptes bei Mitarbeitergesprächen, Teamgesprächen, Eltern-Kind-Gesprächen und der kollegialen Beratung.
  • Wir unterstützen uns gegenseitig dabei, Beratungsangebote und Fort- und Weiterbildungen wahrzunehmen.
  • Bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung nehmen wir Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen, dem Träger und dem Jugendamt auf.

8. Qualitätsmanagement

Der Träger stellt für die Einrichtung eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung und hält bei der Besetzung der Gruppen die gesetzlichen Vorgaben des Personalschlüssels ein. Darüber hinaus ist er bestrebt, zusätzliches Personal einzustellen. Die Überprüfung der pädagogischen Qualität findet bei regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen, Team-/Trägersitzungen und bei den Konzeptionstagen statt. Grundlagen für die Weiterentwicklung sind die Konzeption und die Vorgaben des Trägers. Veränderungsprozesse überprüfen wir vor allem in Hinblick auf den Alltag und die Bedürfnisse unserer Kinder. Um die professionelle Arbeit zu gewährleisten, nehmen die Mitarbeiter*innen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Das pädagogische Team wird regelmäßig von einer Kinderschutzfachkraft für die Themen: Grenzüberschreitungen, Mobbing, Übergriffe und verschiedene Formen von Gewalt sensibilisiert und es werden Handlungsoptionen besprochen und vermittelt. Unseren Fokus legen wir auch auf gezielte Präventionsmaßnahmen. Durch eine große Bandbreite von Qualifikationen durch Fortbildungen entsteht eine Vielfalt und dadurch eine fundierte und differenzierte Sichtweise auf die Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen.

9. Handlungsschritte und Schemata im Falle von Grenzüberschreitungen der Mitarbeiter*innen

10. Handlungsschritte und Schemata im Falle von möglicher Kindeswohlgefährdung

Die Weitergabe der Konzeption an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung, ist ohne Zustimmung der Lombardi & Becker GbR  nicht erlaubt.